Erwägungsgrund 16 32017R1004
Es ist wichtig, biologische Daten zur Freizeitfischerei zu erheben, wenn sich erhebliche Auswirkungen auf den Zustand des Bestands ergeben könnten, um die für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderliche ökosystembasierte Bewirtschaftung und Erhaltung zu ermöglichen sowie die Bestandsabschätzung zu verbessern.