Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (Neufassung)
Im Interesse eines nachhaltigen Fischereimanagements sowie zur Bewertung und Überwachung der Bestände und Ökosysteme müssen Daten, einschließlich Daten im Zusammenhang mit der Anlandeverpflichtung, uneingeschränkt genutzt werden.
Erwägungsgrund 29 32017R1004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen