Erwägungsgrund 33 32017R1004
Die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten für die Bewirtschaftung von Fischereiressourcen erfordert zur Deckung des Bedarfs von Fischereiverantwortlichen die Verarbeitung detaillierter Daten. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten Daten zur Verfügung stellen, die für die wissenschaftliche Analyse benötigt werden, und gewährleisten, dass sie über die entsprechende technische Kapazität verfügen.