Erwägungsgrund 4 32017R1004
Mit dieser Verordnung soll die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von biologischen, umweltbezogenen, technischen und sozioökonomischen Daten im Fischereisektor geregelt werden.
Mit dieser Verordnung soll die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von biologischen, umweltbezogenen, technischen und sozioökonomischen Daten im Fischereisektor geregelt werden.