Erwägungsgrund 30 32017R1004
Die Mitgliedstaaten sollten selbst festlegen, wie sie die Daten erheben, doch um Daten regional sinnvoll zusammenfassen zu können, sollten sich die Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene auf Mindestanforderungen für die Datenqualität, den Erfassungsgrad und die Kompatibilität einigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Meeresgebiete in einzelnen Regionen gemeinsam mit Drittstaaten bewirtschaftet werden. Besteht auf regionaler Ebene allgemeine Einigkeit über die Methoden, sollten die regionalen Koordinierungsgruppen der Kommission auf der Grundlage dieser Einigung einen Entwurf eines regionalen Arbeitsplans zur Genehmigung vorlegen.