Erwägungsgrund 42 32017R1004
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung der Regelungen in Bezug auf die Vorschriften für Verfahren, Format und Zeitpläne für die Vorlage und Annahme jährlicher Berichte, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegen, übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.