Erwägungsgrund 41 32017R1004
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um im Rahmen des mehrjährigen Programms der Union ein Verzeichnis der vorgeschriebenen Forschungsreisen auf See sowie der Schwellenwerte zu erstellen, unterhalb derer es nicht vorgeschrieben ist, Daten zu erheben oder Forschungsreisen auf See durchzuführen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.