Erwägungsgrund 38 32017R1004
Wissenschaftler sollten hinsichtlich der Umsetzung der Datenerhebungsvorschriften konsultiert und die Vertreter des Fischereisektors und andere Interessengruppen sollten diesbezüglich informiert werden. Die einschlägigen Gremien, bei denen die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen sind, sind der STECF und die gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 eingerichteten Beiräte.