Erwägungsgrund 26 32017R1004
Um das Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik umzusetzen, den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung zu übertragen und die Endnutzer wissenschaftlicher Daten besser in die Datenerhebung einzubinden, sollte die regionale Zusammenarbeit intensiviert und in ihrem Rahmen nicht länger ein einzelnes Treffen, sondern ein kontinuierlicher Prozess stattfinden, der für jedes Meeresgebiet von regionalen Koordinierungsgruppen koordiniert wird. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten anstreben, mit maßgeblichen Interessenträgern, einschließlich Drittstaaten, zusammenzuarbeiten.