Erwägungsgrund 3 32017R1004
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik für die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung lebender aquatischer Ressourcen in Nicht-Unionsgewässern muss sich die Union an den Bemühungen zur Erhaltung der Fischereiressourcen insbesondere im Rahmen von Vorschriften nachhaltiger partnerschaftlicher Fischereiabkommen oder regionaler Fischereiorganisationen beteiligen.