Erwägungsgrund 42 32017R2394
Um die Transparenz des Kooperationsnetzes zu erhöhen und das Bewusstsein der Verbraucher und der allgemeinen Öffentlichkeit zu schärfen, sollte die Kommission alle zwei Jahre eine Übersicht über die Informationen, Statistiken und Entwicklungen im Bereich der Durchsetzung des Verbraucherrechts erstellen, die im Rahmen der in dieser Verordnung vorgesehenen Zusammenarbeit gesammelt werden, und sie der Öffentlichkeit zugänglich machen.