Erwägungsgrund 40 32017R2394
Die bestehenden Durchsetzungsherausforderungen gehen über die Grenzen der Union hinaus, und die Interessen der Verbraucher in der Union müssen vor in Drittländern ansässigen unseriösen Unternehmern geschützt werden. Daher sollten internationale Amtshilfeabkommen mit Drittländern zur Durchsetzung von Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen ausgehandelt werden. Diese internationalen Abkommen sollten den Gegenstand dieser Verordnung betreffen und auf Unionsebene ausgehandelt werden, um den optimalen Schutz der Verbraucher in der Union und die reibungslose Zusammenarbeit mit Drittländern sicherzustellen.