Erwägungsgrund 3 32017R2394
Die ineffektive Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitenden Verstößen, einschließlich Verstößen im digitalen Umfeld, ermöglicht es Unternehmern, sich der Durchsetzung zu entziehen, indem sie ihren Standort innerhalb der Union wechseln. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung für gesetzestreue Unternehmer, die im Inland oder grenzüberschreitend (online oder offline) tätig sind, schädigt damit unmittelbar die Verbraucher und untergräbt das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Transaktionen und den Binnenmarkt. Ein erhöhter Harmonisierungsgrad, der eine wirksame und effiziente Zusammenarbeit bei der Durchsetzung zwischen den zuständigen Durchsetzungsbehörden beinhaltet, ist deshalb erforderlich, um Verstöße nach dieser Verordnung zu erkennen, Ermittlungen dazu zu führen und ihre Einstellung oder Untersagung anzuordnen.