Erwägungsgrund 48 32017R2394
Diese Verordnung berührt nicht die geltenden Unionsvorschriften über die Befugnisse der durch die sektoralen Rechtsvorschriften der Union geschaffenen nationalen Regulierungsstellen. Gegebenenfalls und falls möglich sollten diese Stellen die ihnen nach Unionsrecht und nationalem Recht zur Verfügung stehenden Befugnisse nutzen, um Verstöße nach dieser Verordnung einzustellen oder zu untersagen oder die zuständigen Behörden dabei zu unterstützen.