Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung lässt die Verordnung Nr. 1 des Rates unberührt.
Erwägungsgrund 51 32017R2394Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen