Erwägungsgrund 46 32017R2394
Diese Verordnung lässt das — nationalem Recht unterliegende — Recht, individuelle oder kollektive Entschädigung zu fordern, unberührt und sieht die Durchsetzung solcher Forderungen nicht vor.
Diese Verordnung lässt das — nationalem Recht unterliegende — Recht, individuelle oder kollektive Entschädigung zu fordern, unberührt und sieht die Durchsetzung solcher Forderungen nicht vor.