Erwägungsgrund 12 32017R2394
Die zuständigen Behörden sollten von jedem Vertreter oder Mitglied des Personals des von der Prüfung betroffenen Unternehmers verlangen können, dass sie in Bezug auf den Gegenstand der Prüfung Erklärungen zu Sachverhalten, Informationen, Daten oder Dokumenten abgeben, und sie sollten die Antworten dieser Vertreter oder Mitglieder des Personals aufzeichnen können.