Erwägungsgrund 15 32018R1861
Um eine bessere Überwachung der Nutzung des SIS und die Analyse von Trends im Zusammenhang mit Migrationsdruck und Grenzmanagement zu ermöglichen, sollte eu-LISA in der Lage sein, ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes System für die statistische Berichterstattung an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission, Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache zu entwickeln, bei dem die Integrität der Daten nicht beeinträchtigt wird. Daher sollte ein zentrales Register eingerichtet werden. Statistiken, die in diesem Register erfasst oder von diesem Register erhalten werden, sollten keine personenbezogenen Daten enthalten. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen eines Mechanismus zur Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten nach dieser Verordnung Statistiken über die Ausübung des Rechts auf Auskunft, auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten übermitteln.