Erwägungsgrund 35 32018R1861
Damit die Einwanderungsbehörden effizienter über das Recht von Drittstaatsangehörigen auf Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den dortigen Aufenthalt sowie über die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger entscheiden können, ist es angezeigt, diesen Behörden im Rahmen dieser Verordnung Zugriff auf das SIS zu gewähren.