Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Dem Europäischen Datenschutzbeauftragten sollten ausreichende Mittel zur Erfüllung der ihm nach dieser Verordnung übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Unterstützung durch Sachverständige für biometrische Daten.
Erwägungsgrund 46 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen