Erwägungsgrund 5 32018R1861
Dass verschiedene Instrumente als Rechtsgrundlage für das SIS vorgesehen sind, lässt den Grundsatz unberührt, dass das SIS ein einziges Informationssystem darstellt, das auch als solches betrieben werden sollte. Es sollte ein einziges Netz von nationalen Büros, SIRENE-Büros genannt, für den Austausch von Zusatzinformationen umfassen. Einige Bestimmungen dieser Rechtsinstrumente sollten daher identisch sein.