Erwägungsgrund 57 32018R1861
Die in der vorliegenden Verordnung veranschlagten Kosten für die Aufrüstung der nationalen Systeme und die Implementierung der neuen Funktionen sind niedriger als der verbleibende Betrag in der Haushaltslinie für „Intelligente Grenzen“ in der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates. Daher sollten die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 für die Entwicklung von IT-Systemen zur Unterstützung der Steuerung von Migrationsströmen über die Außengrenzen zugewiesenen Mittel den Mitgliedstaaten und eu-LISA zugeteilt werden. Die finanziellen Kosten der Aufrüstung des SIS und der Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten im Auge behalten werden. Falls die geschätzten Kosten höher ausfallen, sollten im Einklang mit dem geltenden mehrjährigen Finanzrahmen Unionsmittel zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.