Erwägungsgrund 4 32018R1861
Diese Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für das SIS in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich von Teil 3 Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen. Die Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Rechtsgrundlage für das SIS in Bezug auf die Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich von Teil 3 Titel V Kapitel 4 und 5 des AEUV fallen.