Erwägungsgrund 32 32018R1861
Die Eingabe einer Ausschreibung in das SIS und die Verlängerung der Ablauffrist sollte einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen, bei der auch geprüft wird, ob Angemessenheit, Relevanz und Bedeutung des konkreten Falles die Eingabe einer Ausschreibung in das SIS hinreichend rechtfertigen. Bei terroristischen Straftaten sollte davon ausgegangen werden, dass Angemessenheit, Relevanz und Bedeutung des Falles eine Ausschreibung im SIS hinreichend rechtfertigen. Aus Gründen der öffentlichen oder der nationalen Sicherheit sollten die Mitgliedstaaten ausnahmsweise von der Eingabe einer Ausschreibung in das SIS absehen können, wenn davon auszugehen ist, dass diese behördlichen oder rechtlichen Untersuchungen, Ermittlungen oder Verfahren behindern würde.