Erwägungsgrund 26 32018R1861
Eine größere Wirksamkeit, Harmonisierung und Kohärenz lassen sich erreichen, indem vorgeschrieben wird, dass alle Einreiseverbote, die von den nationalen zuständigen Behörden gemäß Verfahren verhängt wurden, die mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang stehen, in das SIS eingegeben werden müssen, und indem gemeinsame Vorschriften für die Eingabe von Ausschreibungen zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung nach der Rückkehr eines illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten alle notwendigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass zwischen der Ausreise des betreffenden Drittstaatsangehörigen aus dem Schengen-Raum und der Aktivierung der Ausschreibung im SIS keine zeitliche Lücke entsteht. Dies sollte für eine Durchsetzung von Einreiseverboten an den Außengrenzübergangsstellen sorgen und eine erneute Einreise in den Schengen-Raum wirksam verhindern.