Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Die zuständigen Behörden sollten wenn unbedingt erforderlich in der Lage sein, bestimmte Informationen in das SIS einzugeben, die sich auf unveränderliche besondere, objektive, physische Eigenschaften einer Person wie Tätowierungen, Male oder Narben beziehen.
Erwägungsgrund 17 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen