Erwägungsgrund 53 32018R1861
Zur Gewährleistung der Transparenz sollte eu-LISA zwei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS gemäß dieser Verordnung einen Bericht über die technische Funktionsweise des zentralen SIS und der Kommunikationsinfrastruktur, einschließlich ihrer Sicherheit, und über den bilateralen und multilateralen Austausch von Zusatzinformationen vorlegen. Die Kommission sollte alle vier Jahre eine Gesamtbewertung vornehmen.