Erwägungsgrund 28 32018R1861
In der Verordnung sollten verbindliche Vorschriften für die Konsultation und die Benachrichtigung nationaler Behörden für den Fall festgelegt werden, dass ein Drittstaatsangehöriger einen in einem Mitgliedstaat gewährten gültigen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum eines Mitgliedstaats für den längerfristigen Aufenthalt besitzt oder möglicherweise erhält und ein anderer Mitgliedstaat beabsichtigt, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung auszuschreiben, oder dies bereits getan hat. Solche Situationen führen zu erheblicher Unsicherheit bei den Grenzschutzbeamten, der Polizei und den Einwanderungsbehörden. Daher sollte ein verbindlicher Zeitrahmen für eine rasche Konsultation mit eindeutigem Ergebnis festgelegt werden, damit sichergestellt wird, dass Drittstaatsangehörige, die berechtigt sind, sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten, ohne Schwierigkeiten in dieses Hoheitsgebiet einreisen können, und diejenigen, die nicht zur Einreise berechtigt sind, daran gehindert werden.