Erwägungsgrund 3 32018R1861
Drei Jahre nach Inbetriebnahme des SIS II führte die Kommission eine Bewertung des Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 sowie dem Beschluss 2007/533/JI durch. Am 21. Dezember 2016 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Bericht über die Bewertung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) gemäß Artikel 24 Absatz 5, Artikel 43 Absatz 3 und Artikel 50 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und Artikel 59 Absatz 3 und Artikel 66 Absatz 5 des Beschlusses 2007/533/JI sowie eine zugehörige Arbeitsunterlage vorgelegt. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Empfehlungen sollten gegebenenfalls in diese Verordnung eingehen.