Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Ausschreibungen im SIS miteinander zu verknüpfen. Das Verknüpfen von zwei oder mehr Ausschreibungen sollte sich nicht auf die zu ergreifende Maßnahme, die Prüffrist für Ausschreibungen oder die Rechte des Zugriffs auf die Ausschreibungen auswirken.
Erwägungsgrund 25 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen