Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Personen, gegen die eine Entscheidung zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung erlassen wird, sollte ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zustehen. Das Rechtsmittel sollte mit der Richtlinie 2008/115/EG vereinbar sein, wenn die Entscheidung eine Rückkehr betrifft.
Erwägungsgrund 27 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen