Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Soweit vorhanden, sollten alle relevanten Daten, insbesondere der Vorname der betreffenden Person, bei der Erstellung einer Ausschreibung eingegeben werden, um die Gefahr falscher Treffer und unnötiger operativer Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Erwägungsgrund 18 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen