Erwägungsgrund 46 32018R1862
Für die Löschung von Ausschreibungen müssen Regeln festgelegt werden. Eine Ausschreibung sollte nur so lange im SIS gespeichert werden, bis der Zweck, für den sie eingegeben wurde, erfüllt ist. Wegen der unterschiedlichen Handhabung durch die Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem eine Ausschreibung ihren Zweck erfüllt hat, sollten für jede Ausschreibungskategorie genaue Kriterien dafür festgelegt werden, wann eine Ausschreibung zu löschen ist.