Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Ausschreibungen im SIS miteinander zu verknüpfen. Das Verknüpfen von zwei oder mehr Ausschreibungen sollte sich nicht auf die zu ergreifende Maßnahme, die Prüffrist für Ausschreibungen oder die Rechte des Zugriffs auf die Ausschreibungen auswirken.
Erwägungsgrund 43 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen