Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Was Ausschreibungen angeht, die im Hinblick auf Dokumente zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren in das SIS eingegeben werden, ist der Begriff „gefälscht“ so auszulegen, dass sowohl verfälschte als auch totalgefälschte Dokumente erfasst sind.
Erwägungsgrund 40 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen