Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Im SIS verarbeitete Daten sowie damit verbundene Zusatzinformationen, die gemäß dieser Verordnung ausgetauscht werden, sollten Drittländern oder internationalen Organisationen nicht übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.
Erwägungsgrund 48 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen