Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte die Tätigkeiten der Organe und Einrichtungen der Union im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung überwachen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörden sollten bei der Überwachung des SIS zusammenarbeiten.
Erwägungsgrund 61 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen