Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Bei Sachfahndungsausschreibungen zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren sollten die Sachen gemäß dem nationalen Recht sichergestellt werden, durch das bestimmt wird, ob und unter welchen Bedingungen eine Sache sicherzustellen ist, insbesondere, wenn sie sich im Besitz ihres rechtmäßigen Eigentümers befindet.
Erwägungsgrund 38 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen