Erwägungsgrund 50 32018R1862
Ein direkter Zugriff auf das SIS sollte nur zuständigen staatlichen Stellen gewährt werden. Dabei sollte sich der Zugriff auf Ausschreibungen der entsprechenden Fahrzeuge und Zulassungsbescheinigungen oder Kennzeichen bzw. auf Ausschreibungen von Schusswaffen und Personen, die die Zulassung beantragen, beschränken. Solche Stellen sollten den Polizeibehörden jeden Treffer im SIS melden, die dann die weiteren Maßnahmen entsprechend der betreffenden SIS-Ausschreibung ergreifen und den Treffer über die SIRENE-Büros dem ausschreibenden Mitgliedstaat melden sollten.