Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Stellt sich bei von nationalen Mitgliedern von Eurojust und den sie unterstützenden Personen im SIS durchgeführten Abfragen heraus, dass eine von einem Mitgliedstaat eingegebene Ausschreibung vorliegt, kann Eurojust die beantragten Maßnahmen nicht ergreifen. Daher sollte Eurojust den betreffenden Mitgliedstaat unterrichten, damit dieser den Fall weiterverfolgen kann.
Erwägungsgrund 55 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen