Erwägungsgrund 63 32018R1862
Nach der Verordnung (EU) 2016/794 hat Europol die Tätigkeit der nationalen zuständigen Behörden sowie deren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken sowie Bedrohungs- und andere Analysen zu erstellen. Die Möglichkeiten von Europol, nationalen Strafverfolgungsbehörden umfassende operative und analytische Produkte zu liefern, die den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich im Internet, betreffen, sollten durch die Ausweitung der Zugriffsrechte von Europol auf Ausschreibungen von Vermissten weiter verbessert werden. Dies würde dazu beitragen, dass diese Straftaten besser verhütet, die möglichen Opfer geschützt und die Täter ermittelt werden können. Das bei Europol eingerichtete Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität würde ebenfalls von dem Europol eingeräumten Zugriff auf Ausschreibungen von Vermissten profitieren, insbesondere in Fällen von reisenden Sexualstraftätern und des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet, in denen Straftäter oftmals angeben, dass sie Kontakt zu Kindern haben oder aufnehmen können, die möglicherweise als vermisst gemeldet wurden.