Erwägungsgrund 10 32019R1149
Die Behörde sollte die Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der unionsweiten Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit proaktiv unterstützen, indem sie ihre Aufgaben in vollumfänglicher Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der Union und den Mitgliedstaaten wahrnimmt und dabei jedwede Überlappung von Tätigkeiten vermeidet und Synergieeffekte und Komplementarität fördert.