Erwägungsgrund 11 32019R1149
Die Behörde sollte zur Erleichterung der Anwendung und Durchsetzung von Unionsrecht im Anwendungsbereich dieser Verordnung und zur Unterstützung der Durchsetzung dieser Vorschriften beitragen, die mittels allgemein geltender Tarifverträge im Einklang mit den Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Behörde eine zentrale europäische Website einrichten, über die alle einschlägigen Websites der Union und die gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/54/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten nationalen Websites aufgerufen werden können. Unbeschadet der Aufgaben und Tätigkeiten der mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Folgenden „Verwaltungskommission“) sollte die Behörde ferner zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit beitragen.