Erwägungsgrund 25 32019R1149
Die Behörde sollte bestrebt sein, besseren Zugang zu Online-Informationen und -Diensten für Interessenträger der Union und der Mitgliedstaaten zu bieten und den Informationsaustausch zwischen ihnen zu erleichtern. Daher sollte die Behörde nach Möglichkeit den Rückgriff auf digitale Hilfsmittel fördern. Neben IT-Systemen und Websites spielen digitale Hilfsmittel wie Online-Plattformen und Datenbanken zunehmend eine zentrale Rolle auf dem Markt der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität. Derartige Hilfsmittel sind daher von Nutzen, damit ein einfacher Zugang zu einschlägigen Online-Informationen gewährt wird und der Informationsaustausch für Interessenträger der Union und der Mitgliedstaaten bei ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten erleichtert wird.