Erwägungsgrund 27 32019R1149
Die Behörde sollte im Einklang mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 19. Juli 2012 zu den dezentralen Agenturen arbeiten und geführt werden.
Die Behörde sollte im Einklang mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 19. Juli 2012 zu den dezentralen Agenturen arbeiten und geführt werden.