Erwägungsgrund 15 32019R1149
Die Behörde sollte sicherstellen, dass Einzelpersonen und Arbeitgeber in den Genuss eines fairen und effizienten Binnenmarkts kommen, und hierzu die Mitgliedstaaten bei der Förderung von Möglichkeiten für Arbeitskräftemobilität und die Erbringung von Dienstleistungen und Vermittlung an beliebigen Orten in der Union, wozu auch Möglichkeiten des Zugangs zu grenzüberschreitenden Mobilitätsdiensten wie etwa das Zusammenbringen von Nachfrage und Angebot bei Stellen-, Praktikums- und Ausbildungsplätzen sowie Mobilitätsmaßnahmen wie „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ oder „ErasmusPRO“ gehören. Die Behörde sollte zudem einen Beitrag leisten zu mehr Transparenz der Informationen, etwa über die Rechte und Pflichten gemäß Unionsrecht, und über den Zugang zu Dienstleistungen für Einzelpersonen und Arbeitgeber, wobei sie mit anderen Informationsdiensten der Union wie „Ihr Europa – Beratung“ zusammenarbeiten sollte, sowie zur umfassenden Nutzung von und zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Portal „Ihr Europa“, das das Rückgrat des durch die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten zentralen digitalen Zugangstors bilden soll.