Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Um den neuen institutionellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, sollten die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 geändert und sollte der Beschluss (EU) 2016/344 aufgehoben werden, sobald die Behörde einsatzbereit ist.
Erwägungsgrund 45 32019R1149Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen