Erwägungsgrund 48 32019R1149
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und befolgt die Grundsätze, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt und in Artikel 6 EUV anerkannt sind.
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und befolgt die Grundsätze, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt und in Artikel 6 EUV anerkannt sind.