Erwägungsgrund 34 32019R1149
Zur Gewährleistung ihrer vollständigen Autonomie und Unabhängigkeit sollte die Behörde mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, dessen Einnahmen aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und freiwilligen Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten stammen sowie aus etwaigen Beiträgen von Drittstaaten, die sich an der Arbeit der Behörde beteiligen. In ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen sollte es ihr auch möglich sein, Mittel im Wege von Übertragungsvereinbarungen oder Ad-hoc-Finanzhilfen zu erhalten sowie Gebühren für Veröffentlichungen und für von ihr erbrachte Leistungen zu erheben.