Erwägungsgrund 35 32019R1149
Die für die Tätigkeit der Behörde erforderlichen Übersetzungen sollten vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Übersetzungszentrum“) angefertigt werden. Die Behörde sollte mit dem Übersetzungszentrum zusammenarbeiten, um Indikatoren für Qualität, Pünktlichkeit und Vertraulichkeit festzulegen, die Bedürfnisse und Prioritäten der Behörde genau zu ermitteln sowie transparente und objektive Verfahren für den Übersetzungsprozess auszuarbeiten.